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Mitgliedsnummern
Vereinsregister Nr.: VR 14177
Deutscher Segler Verband / SV NRW: NW 241
Deutscher Motoryachtverband Nr.: 40549
Deutscher Motoryachtverband NRW Nr.: 000090
Steuernummer Nr.: 308/5836/0153
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Stand: letztes update : 12.12.10
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Das Clubgelände und seine Einrichtungen sind Eigentum des Clubs und stehen allen Mitgliedern und Gästen unter Beachtung von Satzung, Hafenordnung und Mietvertrag zur Verfügung. Das Betreten der Clubanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Hafenmeister hat Hausrecht. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.
Clubgelände
Türen und Tore:
Nach dem Passieren sind die Tore sofort wieder zu verschließen. Bei Verlassen des Geländes sind alle Einrichtungen zu verschließen.
Parken:
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz abgestellt werden. In der Zeit vom 1. November bis zum 31. März, dürfen Fahrzeuge, in begrenzter Anzahl, auf der Waschplatte geparkt werden. Auf die Beschilderung ist zu achten. Verboten ist das Parken auf den angrenzenden Landstrassen, Einfahrten und landwirtschaftlichen Wegen.
Befahren:
Die Rasenflächen dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Ausnahme ist das Verbringen der Trailer auf den dafür vorgesehenen Platz, auf der Wiese, entlang der Natostrasse. Danach ist das Zugfahrzeug wieder auf dem Parkplatz abzustellen. Das Abstellen von Fahrzeugen oder Trailern vor und auf der Slipanlage ist untersagt. Dazu gehört auch die private Zufahrt zur Slipanlage (Halteverbot).
Be- und Entladen:
Sollte es nicht anders möglich sein kann auf der Waschplatte Be- und Entladen werden. Dieser Vorgang sollte nicht länger als eine Stunde dauern. Fahrzeuge der Mitglieder sollten das Clubemblem tragen.
Nachtruhe:
Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist einzuhalten.
Sauberkeit:
Clubhaus, Clubgelände und ganz besonders die Sanitäranlagen sind sauber zu halten.
Abfälle:
Für Abfälle stehen verschiedene Behälter zur Verfügung. Jeder ist aufgerufen und verpflichtet, seinen Müll zu sortieren. Nach Sortierung der Abfälle sind diese in den entsprechenden Behältern zu entleeren. Bei Glas bitte auf Farbsortierung achten.
Hunde:
Hundebesitzer haben ihre Hunde außerhalb des Geländes „Gassi zu führen". Sie haben darauf zu achten, das niemand von den Hunden belästigt wird. Hunde sind an der Leine zuführen.
Grillen:
Es darf nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gegrillt werden. Auf den Steganlagen besteht ein absolutes Grillverbot. Ausgebrannte Holzkohle ist zu löschen. Die erkaltete Asche gehört in den Container.
Privatsachen:
Das Ablegen und Abstellen von Privatsachen auf dem gesamten Gelände ist nicht erlaubt. Schiff und Trailer sind hier nicht angesprochen, wohl aber Grillgeräte, Badeboote usw.
Fahrräder:
Fahrräder sollen im Fahrradschuppen abgestellt werden. Jedes Fahrrad ist mit dem Namen des Besitzers zu versehen. Nicht gekennzeichnete Fahrräder werden entsorgt oder gehen in Clubeigentum über.
Clubeigenes Material:
Private Verwendung clubeigener Materialien ist Diebstahl.
Kahn und Arbeitssteg:
Kahn und Arbeitssteg dürfen nur mit Genehmigung durch den Vorstand oder dem Hafenmeister privat benutzt werden.
Traktor und sonstige Motorgeräte:
Der Traktor und die sonstigen Motorgeräte dürfen nur durch vom Vorstand oder Hafenmeister benannte Personen bedient werden.
Angeln:
Geangelt werden darf nur mit Angelschein und gültigem Erlaubnisschein der Stadt Rees.
Kinder:
Eltern sind verpflichtet, die volle Aufsichtspflicht ihrer Kinder zu gewährleisten. Eltern haften für ihre Kinder! Kinder die nicht schwimmen können haben auf dem SCG Gelände eine Schwimmweste zu tragen. Das Rennen auf dem Ponton und den Steganlagen ist verboten.
Steganlagen, Liegeplätze, Jollen und Jachten
Liegeplätze:
Die Vergabe der Liegeplätze obliegt ausschließlich dem Vorstand in Abstimmung mit dem Hafenmeister. Liegeplätze sind nicht übertragbar. Vorstand und Hafenmeister sind jederzeit berechtigt, Mitgliedern einen anderen angemessenen Liegeplatz zuzuweisen.
Betanken der Boote:
Das Betanken der Boote sollte grundsätzlich an Bunkerstationen erfolgen. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, so müssen alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um eine Gewässerverschmutzung zu vermeiden.
Beiboote:
Für Beiboote ist nur dann keine Liegeplatzmiete zu entrichten, wenn sie am bereits gemieteten Liegeplatz festgemacht werden.
Geschwindigkeit:
Auf dem Mahnensee und in der Zufahrt zum Rhein dürfen nicht mehr als 6 Km/h gefahren werden.
An- und Abmeldung:
Wird der Liegeplatz länger als ein Tag verlassen, ist eine Ab- und Anmeldung beim Hafenmeister erforderlich.
Slipanlage:
Wird für das Slippen die Winde benötigt, darf diese nur in Anwesenheit des Hafenmeisters in Betrieb genommen werden.
Trailer:
Die Abstellplätze der Trailer befinden sich zur Zeit auf der Wiese entlang der Natostraße in Richtung Rheinberger Yacht-Club e.V.. Sie sind mit dem Bootsnamen und Name und Anschrift des Besitzers zu kennzeichnen. Werden Trailer abgestellt oder wieder abgefahren, ist eine Meldung an den Hafenmeister erforderlich. Trailer sind in fahrbereitem u. ordentlichem Zustand zu halten.
Kennzeichnungspflicht der Boote:
Die Schiffe sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Beispiel für unser Fahrgebiet: Der Schiffname beidseitig am Bug. “SCG Rees“ und die Nummer aus dem Flaggenzertifikat am Heck. Die Größe der Buchstaben mindestens 10 cm. Ferner ist die Flagge des DSV oder des DMYV (Steuerbord) zu führen. Der Clubwimpel des SCG ist auf der Backbordseite und die Nationalflagge von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang am Heck zu zeigen. Führerschein, evtl. der Clubausweis und internationale Sportbootszertifikate sind mitzuführen.
Landanschluss:
Der Landanschluss wird vom Hafenmeister zugeteilt. Kommt es bei unangemeldeter Stromabnahme zu Störungen, gehen die Kosten zu Lasten des Verursachers. Stromabnahme ohne Genehmigung ist Diebstahl!
Zustand der Stege:
Steginhaber haben ihren Liegeplatz zu kontrollieren. Kleinere Reparaturen sind mit Clubmaterialien selbst auszuführen.
Festmachen der Boote:
Boote sind so festzumachen, dass sie auch bei extremen Wetterverhältnissen fest- liegen. Eine Spring ist immer erforderlich.
Bordtoilette:
Sie darf im See nur für das kleine Geschäft benutzt werden. Es sei denn, die Fäkalien werden in einen Tank geleitet.
Die Chemische Toilette:
Die Chemischen Toiletten dürfen nur in die für die Entleerung der Chemietoiletten vorgesehene Station (unter dem Sanitärcontainer) entleert werden.
Versicherung:
Jedes Boot ist ausreichend zu versichern. Es ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Der Nachweis ist bei Bedarf dem Vorstand des SCG per Duplikat oder Kopie, zu erbringen.
Winterliegeplätze:
Boote auf Trailern können nach Absprache mit dem Hafenmeister auf dem Parkplatz längs der Hecke abgestellt werden.
Gastlieger:
Gäste sind herzlich willkommen! Sie haben sich beim Hafenmeister zu melden der ihnen dann einen Liegeplatz zuweist. Sie müssen die Liegeplatzgebühr beim Hafenmeister im voraus entrichten. Gastlieger bekommen auf Wunsch einen Geländeschlüssel gegen Kaution. Gastlieger dürfen nicht im Besitz eines Schlüssels für die Clubeinrichtungen sein.
Benutzung der Clubjollen
Benutzung:
Sie ist nur Mitgliedern erlaubt, die einen clubinternen Befähigungsnachweis erbracht haben, der im Clubausweis eingetragen ist, oder im Besitz eines Segelscheines sind.
Segelbuch:
Jede Benutzung ist vorher und nach Rückgabe im Segelbuch einzutragen.
Segelrevier:
Für Clubjollen beschränkt sich das Revier auf den Mahnensee. Der Rhein darf nicht befahren werden.
Pflege:
Die Jollen als Clubeigentum sind pfleglich zu behandeln. Nach jeder Benutzung sind sie zu säubern. Die Segel sind fachgerecht zusammen zu legen. Besondere Sorgfalt ist für das Festmachen zu verwenden.
Schäden:
Hat ein Benutzer Schäden angerichtet oder Mängel festgestellt, sind diese in das Segelbuch einzutragen und dem Vorstand (Bootswart) zu melden.
Haftung:
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Benutzer.
Aufstellen von Campingfahrzeugen und Zelte
Den Mitgliedern des SCG ist die Möglichkeit gegeben, in der Hauptsaison vom 1. April bis zum 31. Oktober, auf dem Wiesengelände am Haupttor von der Grillhütte in Richtung Rheinberger Yacht Club Campingfahrzeuge aufzustellen.
Diese dürfen nur solange stehen bleiben wie sie bewohnt sind. Ein Dauercampen ist nicht erlaubt.
Für längere Standzeiten sind Genehmigungen beim Vorstand oder beim Hafenmeister einzuholen.
Das Clubgelände ist kein Abstellplatz für nicht benutzte Campingfahrzeuge oder Zelte.
Campingfahrzeuge müssen amtlich zugelassen sein.
Zugfahrzeuge müssen unmittelbar nach dem Verbringen der Wohnwagen von der Wiese gefahren und auf dem Parkplatz abgestellt werden.
An den Campingfahrzeugen dürfen keine geschlossenen Vorzelte angebracht werden.
Stromanschlüsse werden auf Wunsch vom Hafenmeister zugeteilt.
Antennenanlagen für Funk und Fernsehen dürfen nicht an Licht oder Strommasten installiert werden.
Anfallende Abwässer sind mit geeigneten Behältern aufzufangen, und in der Anlage in denen die Chemietoiletten entleert werden können, zu entleeren. Gebühren für das Aufstellen von Campingfahrzeugen oder Zelte sind aus den jeweils gültigen Preislisten des SCG zu entnehmen.
Die Stellgebühr ist eine „Bringschuld" und muss dem Hafenmeister gebracht werden.
Gästen ist das Aufstellen von Campingfahrzeugen oder Zelten nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch den Vorstand oder dem Hafenmeister erlaubt.
Verstöße gegen diese Hafenordnung
Das Einhalten und Beachten der Hafenordnung und gewisser Verhaltensregeln erleichtert das Miteinander!
Wer gegen die Hausordnung verstößt muss mit einer Ahndung rechnen. In einem solchen Fall können nachfolgend aufgeführte Bußen verhängt werden.
Bußen:
1. Verweis (öffentlich oder nicht öffentlich)
2. Geldbuße bis zu 50,00 €.
3. Zeitlich begrenztes Verbot des Betretens und der Benutzung der Anlagen.
4. Ausschluss aus dem Verein.
Bottrop / Rees im April 2006
Der Vorstand
Alle Angaben ohne Gewähr!
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