|
Preisliste |
|
Übersicht über die ab
1. Juni 2008 gültigen Aufnahmebeiträge, Mitgliederbeiträge, Arbeitsstunden
und Liegeplatzmieten. |
A. Aufnahmebeiträge |
|
|
Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr
Aktive/passive Einzelmitglieder und Familienmitgliedschaften |
frei
300,00 € |
B. Mitgliedsbeiträge
monatlich |
|
|
|
Jugendliche
bis zum 18. Lebensjahr als Einzelmitglied |
2,50 € |
|
Schüler, Auszubildende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr (m. Nachweis) |
2,50 € |
Aktive und passive Einzelmitglieder
Wehrpflichtigen wird der Beitrag während der Ableistung der Wehrpflicht auf
Antrag erlassen. |
12,00 € |
|
Aktive und passive Familienmitgliedschaften einschließlich ihrer
angemeldeten Kinder bis zum 18.Lebensjahr |
15,00 € |
C. Arbeitsstunden |
|
|
|
Männliche, erwachsene Mitglieder jährlich 20 Stunden. |
|
|
Männliche, erwachsene Mitglieder haben im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft
30 Stunden zu leisten. |
|
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit
20,00 € je Arbeitsstunde
berechnet. |
Wehrpflichtige sind von der Ableistung der Arbeitsstunden entbunden, ebenso
Mitglieder mit Ablauf des 60. Lebensjahres und mind. 3jähr. Mitgliedschaft.
|
| D. Liegeplatzmieten
Mitglieder (1. 4. bis 31.3.)
|
jährlich
|
Gast ab 14 Tage |
| |
|
monatlich |
|
Jollen und offene
Motorboote |
bis 5 m Länge
|
160,00 € |
60,00 € |
| |
bis 6
m Länge
|
200,00
€ |
65,00 € |
| |
bis 7 m Länge
|
230,00 € |
70,00 € |
| Segel und
Motorjachten |
bis 7 m Länge |
300,00 € |
75,00 € |
|
über 7 m
Länge jeder weitere angefangener Meter |
50,00 € |
5,00 € |
|
Stromanschluss
Mindestpauschale
|
20,00 € |
|
|
Stromanschluss nach
Verbrauch pro KW/h |
0,25 € |
0,25 € |
E. Liegplatzmieten
für Gastlieger(Kurzzeit) |
|
|
|
Gastlieger zahlen pro Nacht und angefangener Meter (1. 4. bis 31.10.) |
1,00 €
|
|
Gastlieger zahlen pro
Nacht und angefangener Meter (1.11 bis 31. 03.) |
0,50 € |
|
Pauschal für
Stromanschluss pro Nacht
|
|
1,50 € |
Umweltpauschale pro Person
und Nacht
|
|
0,50 €
|
| F. Standgebühr für
Wohnwagen |
|
|
| Das
Aufstellen von Wohnwagen bedarf grundsätzlich der Genehmigung des
Hafenmeisters oder des Vorstandes. |
|
Wohnwagen pro Nacht |
|
1,50 € |
|
Stromanschluss nach Verbrauch pro kWh |
|
0,25 € |
| Wohnwagen pro Nacht für Gäste
(nur nach Absprache) |
|
8,00 € |
|
Umweltpauschale pro
Person (nur
Gäste) täglich
|
|
0,50 € |
|
Stromanschluss nach Verbrauch pro kWh
|
|
0,25 € |
| |
|
|
| G. Aufstellen von
Zelten |
|
|
|
Das
Aufstellen von Zelten bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Hafenmeisters
oder des Vorstandes. Eine nachträgliche Genehmigung wird nicht erteilt.
Jugendliche bis zum 18.
Lebensjahr frei
|
| Zelt
pro Nacht
|
1,00 €
|
für
Gäste |
3,00 € |
|
Umweltpauschale täglich pro Person
|
|
(nur
Gäste)
|
0,50 €
|
|
Stromanschluss nach Verbrauch pro kW/h
|
0,25 € |
|
0,25 € |
H. Slippen von
Booten nur nach Anmeldung
|
|
|
|
|
Slippen der
Boote von Mitgliedern mit eigenem PKW |
|
frei
|
|
Slippen der Boote von Mitgliedern, mit
Liegeplatz, unter Inanspruchnahme der Seilwinde oder Trecker |
5,00 € |
|
Slippen der Boote von
Mitgliedern, mit Trawler Lift, p/h |
|
15,00 € |
|
Slippen der Boote von Nichtmitgliedern mit
eigenem PKW |
10,00 € |
|
Slippen der Boote von
Nichtmitgliedern, unter Inanspruchnahme der Seilwinde oder Trecker |
15,00 € |
|
Slippen der Boote von Nichtmitglieder, mit Trawler Lift,
p/h |
30,00 € |
|
Bei der Zuteilung nach
dem 31.10. Gebühr nach Absprache mit dem Vorstand. Das Geschäftsjahr umfasst
den Zeitraum 01. 01. bis 31.12. Stegmiete vom 01.04 bis 31.03Wasserliegeplätze werden in der Reihenfolge der Bewerbungen nach Abschluss
von Mietverträgen vergeben. |
Die Gebühren sind alle
im Voraus zu entrichten.
Bottrop / Rees, im Juni
2006
Der Vorstand |
|
Impressum |
Herausgeber Ulrich Pohler
für den Segelclub Grafenwald e.V. Der Vorstand des SCG
Tel. Fax.
Copyright 2001/10 für
alle Seiten unter www.scg-rees.de
Fotos/Bildnachweis:
Ulrich Pohler Tel. 02041 / 22112
Fax. 02041 / 261718 46238 Bottrop
Rechtlicher Hinweis:
Es ist dem Segelclub
Grafenwald ein besonderes Anliegen, auf seinen Seiten aktuelle
Informationen zu präsentieren. Eine Haftung oder Garantie für die
Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung
gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. Dieser
Hinweis gilt auch für alle anderen Websites (Link), auf die durch uns
verwiesen wird. Der Segelclub
Grafenwald ist für
den Inhalt von Websites, die mittels einer solchen Verbindung erreicht
werden, ebenfalls nicht verantwortlich. Die Segelclub
Grafenwald behält
sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der Informationen oder Daten
ohne Ankündigung vorzunehmen.
Der Inhalt der Website des Segelclub Grafenwald ist urheberrechtlich
geschützt. Für eine Vervielfältigung von Bildmaterial oder Textdaten
benötigen Sie eine vorherige Zustimmung des SCG.
Diese Seiten unter
der Adresse
http://www.scg-rees.de sind die offiziellen Informationsseiten
des Segelclubs Grafenwald im Internet.
Stand:
letztes update :
23.03.10
alle Angaben ohne
Gewähr |
|
Hafenordnung
Hafenordnung für Clubgelände, Clubjollen und
Hafenanlage |
|
Das Clubgelände
und seine Einrichtungen sind Eigentum des Clubs und stehen allen
Mitgliedern und Gästen unter Beachtung von Satzung, Hafenordnung und
Mietvertrag zur Verfügung. Das Betreten der Clubanlage erfolgt auf
eigene Gefahr. Der Hafenmeister hat Hausrecht. Seinen Anordnungen ist
Folge zu leisten.
Clubgelände
Türen und Tore:
Nach dem Passieren sind die Tore sofort wieder zu verschließen. Bei
Verlassen des Geländes sind alle Einrichtungen zu verschließen.
Parken:
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz abgestellt werden.
In der Zeit vom 1. November bis zum 31. März, dürfen Fahrzeuge,
in begrenzter Anzahl, auf der Waschplatte geparkt werden. Auf die
Beschilderung ist zu achten. Verboten ist das Parken auf den
angrenzenden Landstrassen, Einfahrten und landwirtschaftlichen Wegen.
Befahren:
Die Rasenflächen dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren werden.
Ausnahme ist das Verbringen der Trailer auf den dafür vorgesehenen
Platz, auf der Wiese, entlang der Natostrasse. Danach ist das
Zugfahrzeug wieder auf dem Parkplatz abzustellen. Das Abstellen von
Fahrzeugen oder Trailern vor und auf der Slipanlage ist untersagt.
Dazu gehört auch die private Zufahrt zur Slipanlage (Halteverbot).
Be- und Entladen:
Sollte es nicht anders möglich sein kann auf der Waschplatte Be- und
Entladen werden. Dieser Vorgang sollte nicht länger als eine Stunde
dauern. Fahrzeuge der Mitglieder sollten das Clubemblem tragen.
Nachtruhe:
Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist einzuhalten.
Sauberkeit:
Clubhaus, Clubgelände und ganz besonders die Sanitäranlagen sind
sauber zu halten.
Abfälle:
Für Abfälle stehen verschiedene Behälter zur Verfügung. Jeder ist
aufgerufen und verpflichtet, seinen Müll zu sortieren. Nach Sortierung
der Abfälle sind diese in den entsprechenden Behältern zu entleeren.
Bei Glas bitte auf Farbsortierung achten.
Hunde:
Hundebesitzer haben ihre Hunde außerhalb des Geländes „Gassi zu
führen". Sie haben darauf zu achten, das niemand von den Hunden
belästigt wird. Hunde sind an der Leine zuführen.
Grillen:
Es darf nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gegrillt werden.
Auf den Steganlagen besteht ein absolutes Grillverbot. Ausgebrannte
Holzkohle ist zu löschen. Die erkaltete Asche gehört in den Container.
Privatsachen:
Das Ablegen und Abstellen von Privatsachen auf dem gesamten
Gelände ist nicht erlaubt. Schiff und Trailer sind hier nicht
angesprochen, wohl aber Grillgeräte, Badeboote usw.
Fahrräder:
Fahrräder sollen im Fahrradschuppen abgestellt werden. Jedes Fahrrad
ist mit dem Namen des Besitzers zu versehen. Nicht gekennzeichnete
Fahrräder werden entsorgt oder gehen in Clubeigentum über.
Clubeigenes Material:
Private Verwendung clubeigener Materialien ist Diebstahl.
Kahn und Arbeitssteg:
Kahn und Arbeitssteg dürfen nur mit Genehmigung durch den Vorstand
oder dem Hafenmeister privat benutzt werden.
Traktor und sonstige Motorgeräte:
Der Traktor und die sonstigen Motorgeräte dürfen nur durch vom
Vorstand oder Hafenmeister benannte Personen bedient werden.
Angeln:
Geangelt werden darf nur mit Angelschein und gültigem
Erlaubnisschein der Stadt Rees.
Kinder:
Eltern sind verpflichtet, die volle Aufsichtspflicht ihrer Kinder
zu gewährleisten. Eltern haften für ihre Kinder! Kinder die nicht
schwimmen können haben auf dem SCG Gelände eine Schwimmweste zu
tragen. Das Rennen auf dem Ponton und den Steganlagen ist verboten.
Steganlagen, Liegeplätze, Jollen und Jachten
Liegeplätze:
Die Vergabe der Liegeplätze obliegt ausschließlich dem Vorstand in
Abstimmung mit dem Hafenmeister. Liegeplätze sind nicht übertragbar.
Vorstand und Hafenmeister sind jederzeit berechtigt, Mitgliedern einen
anderen angemessenen Liegeplatz zuzuweisen.
Betanken der Boote:
Das Betanken der Boote sollte grundsätzlich an Bunkerstationen
erfolgen. Sollte dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, so
müssen alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um eine
Gewässerverschmutzung zu vermeiden.
Beiboote:
Für Beiboote ist nur dann keine Liegeplatzmiete zu entrichten,
wenn sie am bereits gemieteten Liegeplatz festgemacht werden.
Geschwindigkeit:
Auf dem Mahnensee und in der Zufahrt zum Rhein dürfen nicht mehr
als 6 Km/h gefahren werden.
An- und Abmeldung:
Wird der Liegeplatz länger als ein Tag verlassen, ist eine Ab- und
Anmeldung beim Hafenmeister erforderlich.
Slipanlage:
Wird für das Slippen die Winde benötigt, darf diese nur in
Anwesenheit des Hafenmeisters in Betrieb genommen werden.
Trailer:
Die Abstellplätze der Trailer befinden sich zur Zeit auf der Wiese
entlang der Natostraße in Richtung Rheinberger Yacht-Club e.V.. Sie
sind mit dem Bootsnamen und Name und Anschrift des Besitzers zu
kennzeichnen. Werden Trailer abgestellt oder wieder abgefahren, ist
eine Meldung an den Hafenmeister erforderlich. Trailer sind in
fahrbereitem u. ordentlichem Zustand zu halten.
Kennzeichnungspflicht der Boote:
Die Schiffe sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu
kennzeichnen. Beispiel für unser Fahrgebiet: Der Schiffname beidseitig
am Bug. “SCG Rees“ und die Nummer aus dem Flaggenzertifikat am Heck.
Die Größe der Buchstaben mindestens 10 cm. Ferner ist die Flagge des
DSV oder des DMYV (Steuerbord) zu führen. Der Clubwimpel des SCG ist
auf der Backbordseite und die Nationalflagge von Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang am Heck zu zeigen. Führerschein, evtl. der Clubausweis
und internationale Sportbootszertifikate sind mitzuführen.
Landanschluss:
Der Landanschluss wird vom Hafenmeister zugeteilt. Kommt es bei
unangemeldeter Stromabnahme zu Störungen, gehen die Kosten zu Lasten
des Verursachers. Stromabnahme ohne Genehmigung ist Diebstahl!
Zustand der Stege:
Steginhaber haben ihren Liegeplatz zu kontrollieren. Kleinere
Reparaturen sind mit Clubmaterialien selbst auszuführen.
Festmachen der Boote:
Boote sind so festzumachen, dass sie auch bei extremen
Wetterverhältnissen fest- liegen. Eine Spring ist immer erforderlich.
Bordtoilette:
Sie darf im See nur für das kleine Geschäft benutzt werden. Es sei
denn, die Fäkalien werden in einen Tank geleitet.
Die Chemische Toilette:
Die Chemischen Toiletten dürfen nur in die für die Entleerung der
Chemietoiletten vorgesehene Station (unter dem Sanitärcontainer)
entleert werden.
Versicherung:
Jedes Boot ist ausreichend zu versichern. Es ist eine
Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Der Nachweis ist bei Bedarf
dem Vorstand des SCG per Duplikat oder Kopie, zu erbringen.
Winterliegeplätze:
Boote auf Trailern können nach Absprache mit dem Hafenmeister auf
dem Parkplatz längs der Hecke abgestellt werden.
Gastlieger:
Gäste sind herzlich willkommen! Sie haben sich beim Hafenmeister
zu melden der ihnen dann einen Liegeplatz zuweist. Sie müssen die
Liegeplatzgebühr beim Hafenmeister im voraus entrichten. Gastlieger
bekommen auf Wunsch einen Geländeschlüssel gegen Kaution. Gastlieger
dürfen nicht im Besitz eines Schlüssels für die Clubeinrichtungen
sein.
Benutzung der Clubjollen
Benutzung:
Sie ist nur Mitgliedern erlaubt, die einen clubinternen
Befähigungsnachweis erbracht haben, der im Clubausweis eingetragen
ist, oder im Besitz eines Segelscheines sind.
Segelbuch:
Jede Benutzung ist vorher und nach Rückgabe im Segelbuch
einzutragen.
Segelrevier:
Für Clubjollen beschränkt sich das Revier auf den Mahnensee. Der
Rhein darf nicht befahren werden.
Pflege:
Die Jollen als Clubeigentum sind pfleglich zu behandeln. Nach jeder
Benutzung sind sie zu säubern. Die Segel sind fachgerecht zusammen zu
legen. Besondere Sorgfalt ist für das Festmachen zu verwenden.
Schäden:
Hat ein Benutzer Schäden angerichtet oder Mängel festgestellt,
sind diese in das Segelbuch einzutragen und dem Vorstand (Bootswart)
zu melden.
Haftung:
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Benutzer.
Aufstellen von Campingfahrzeugen und Zelte
Den Mitgliedern des SCG ist die Möglichkeit gegeben, in
der Hauptsaison vom 1. April bis zum 31. Oktober, auf dem
Wiesengelände am Haupttor von der Grillhütte in Richtung Rheinberger
Yacht Club Campingfahrzeuge aufzustellen.
Diese dürfen nur solange stehen bleiben wie sie bewohnt sind. Ein
Dauercampen ist nicht erlaubt.
Für längere Standzeiten sind Genehmigungen beim Vorstand oder beim
Hafenmeister einzuholen.
Das Clubgelände ist kein Abstellplatz für nicht benutzte
Campingfahrzeuge oder Zelte.
Campingfahrzeuge müssen amtlich zugelassen sein.
Zugfahrzeuge müssen unmittelbar nach dem Verbringen der Wohnwagen von
der Wiese gefahren und auf dem Parkplatz abgestellt werden.
An den Campingfahrzeugen dürfen keine geschlossenen Vorzelte
angebracht werden.
Stromanschlüsse werden auf Wunsch vom Hafenmeister zugeteilt.
Antennenanlagen für Funk und Fernsehen dürfen nicht an Licht oder
Strommasten installiert werden.
Anfallende Abwässer sind mit geeigneten Behältern aufzufangen, und in
der Anlage in denen die Chemietoiletten entleert werden können, zu
entleeren. Gebühren für das Aufstellen von Campingfahrzeugen oder
Zelte sind aus den jeweils gültigen Preislisten des SCG zu entnehmen.
Die Stellgebühr ist eine „Bringschuld" und muss dem Hafenmeister
gebracht werden.
Gästen ist das Aufstellen von Campingfahrzeugen oder Zelten nur nach
vorheriger Absprache und Genehmigung durch den Vorstand oder dem
Hafenmeister erlaubt.
Verstöße gegen diese Hafenordnung
Das Einhalten und Beachten der Hafenordnung und
gewisser Verhaltensregeln erleichtert das Miteinander!
Wer gegen die Hausordnung verstößt muss mit einer Ahndung rechnen. In
einem solchen Fall können nachfolgend aufgeführte Bußen verhängt
werden.
Bußen:
1. Verweis (öffentlich oder nicht öffentlich)
2. Geldbuße bis zu 50,00 €.
3. Zeitlich begrenztes Verbot des Betretens und der Benutzung der Anlagen.
4. Ausschluss aus dem Verein.
Bottrop / Rees im April 2006
Der Vorstand
Alle Angaben ohne
Gewähr! |
*
Auf
Grund
der Impressumspflicht sind wir verpflichtet, unsere E-Mail Adresse
lesbar anzugeben. Dies fördert jedoch in erster Linie automatisiertes
Adressensammeln durch Spider und damit Spamming. Daher werden alle
e -mail
Adressen auf den SCG - Seiten nur als Grafik angezeigt.




 |
|